Ausschreibung: Kurzzeitstipendien des IFRA-SHS (alle Karrierestufen, dauerhaft)

Die IFRA-SHS-Kurzzeitstipendien sollen die internationale Mobilität zwischen Frankreich und Deutschland fördern. Sie richten sich an Forscherinnen und Forscher aller Niveaux (Masterstudierende, Doktorandinnen und Doktoranden, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, Hochschulleherinnen und -lehrer..., die an einer französischen Hochschul- oder Forschungseinrichtung eingeschrieben oder tätig sind). Die Aufenthaltsdauer beträgt eine bis vier Wochen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens über einen Bachelor-Abschluss oder ein L3 verfügen. Ab diesem Niveau sind alle Bewerbungen förderfähig, die sich auf ein Forschungsprojekt zum deutschsprachigen Raum stützen.

Bewerbungsmodalitäten

Bewerbungen für Kurzzeitstipendien werden das ganze Jahr über entgegengenommen. Sie müssen mindestens einen Monat vor Beginn des geplanten Aufenthalts bei der Leitung des IFRA-SHS eingehen.

Achtung: Aus verwaltungstechnischen Gründen sollte der Aufenthalt in Deutschland in den Monaten Januar bis November liegen. Für die Monate Januar bis April erteilte Stipendien stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Mittel für das Stipendienprogramm durch das französische Außenministerium und können erst nach der Zurverfügungstellung des entsprechenden Budgets ausgezahlt werden.

Höhe des Stipendiums

Das IFR-SHS gewährt Pauschalzuschüsse zwischen 300 und 900 Euro, die von mehreren Kriterien abhängen (Status, Länge und Ort des Aufenthalts ...). Die Kosten für Unterkunft und Reise sind von den Stipendiatinnnen oder  Stipendiaten selbst zu tragen. Der Betrag des Stipendiums wird während des Aufenthalts ausgezahlt.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen, die an die Leitung von IFRA-SHS zu senden sind, umfassen :

  • ein Bewerbungsschreiben, das an die Leitung des IFRA-SHS zu richten ist,
  • ein Forschungsprojekt (1-2 Seiten) und ein detailliertes Arbeitsprogramm für den geplanten Aufenthalt mit Angabe der Institutionen (Archive, Bibliotheken usw.), die während des Aufenthalts besucht werden sollen,
  • eine Bestätigung der Betreuerin oder des Betreuers (für Masterstudierende und Doktorandinnen und Doktoranden),
  • eine Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses,
  • ein Nachweis über die Bankverbindung,
  • das untenstehende Formular, das vollständig auszufüllen ist.


Die Bewerbungsunterlagen können per Post oder per E-Mail an die Adresse ifra@institutfrancais.de gesendet werden. Bei einer Einsendung per E-Mail fassen Sie bitte alle Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei zusammen. Einsendungen in mehreren Teilen werden nicht akzeptiert.

N.B.: Stipendiatinnen und Stipendiaten, die sich an einem anderen Ort als Frankfurt/Main aufhalten möchten, müssen dem IFRA-SHS nach ihrer Ankunft an diesem Ort ein Schreiben zukommen lassen, in dem sie bestätigen, dass sie tatsächlich an diesem Ort angekommen sind (nur per Post, es gilt das Datum des Poststempels) und ihre Kontaktdaten (Adresse und Telefon) angeben. Andernfalls kann das Stipendium nicht ausgezahlt werden.

Unmittelbar nach ihrem Aufenthalt in Deutschland ist ein Abschlussbericht über den Aufenthalt an das IFRA-SHS zu schicken. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich daneben, die Unterstützung durch das IFRA-SHS in allen Materialien (Artikel, Bücher usw.), die aus der geförderten Forschung hervorgehen, zu erwähnen. Darüber hinaus werden sie gebeten, dem Institut jeweils ein Exemplar dieser Publikationen zukommen zu lassen.